Honorare / Bezahlung
1. Wir bitten um Barzahlung nach jeder Behandlungseinheit, bzw. bei Mehrfach-Stempelkarten im Voraus.
1.1 Eine Rückerstattung der Kosten für Mehrfach-Stempelkarten (5er/10er Karten) nach Tod des Patienten, Beendigung des Behandlungsverhältnisses, oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse ist ausgeschlossen. Bei den Mehrfachkarten handelt es sich um eine Sonder-Rabattaktion, die nicht erstattungsfähig ist.
2. Die Honorare sind als Festverträge vereinbart.
2.1 Preise für Behandlungen, die aus mehreren Therapieformen bestehen, werden als Paketpreise angeboten. Auf diese Paketpreise besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch.
2.2. Mit Tierkranken- oder OP-Versicherungen wird bis zum 2,5fachen Satz direkt abgerechnet, wobei sich die Praxis vorbehält, auch direkt mit dem Tierhalter abzurechnen. Der Tierhalter erteilt hiermit die Genehmigung und stellt dem Behandler die erforderlichen Angaben, sowie ggf. die Physiotherapieempfehlung des behandelnden Tierarztes zur Verfügung.
2.3. Sollte die Versicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen, ist der Tierhalter verpflichtet innerhalb von einer Woche nach Ablehnung den Rechnungsbetrag zu überweisen.